Was wir tun:
Wir als als Dienstleiter stellen Arbeitskraft/ Leistung sowie Fachwissen angewandt durch uns für Sie. In geringem Maße können wir Fachwissen und Erfahrung an Sie weitergeben welche meist jedoch angewandt wird.
Erfahrung: Erfahrung ist eine Sammlung von fachlichen und subjektiven Erfahrungen in Verbindung mit Zeitaufwand. Erfahrungen sind somit kostbar, nicht kaufbar und unterliegen hohem Aufwand, Fleiß und Durchhaltevermögen. Diese Eigenschaften verkaufen wir.
Fachwissen: Fachwissen ist eine Sammlung von Bildung und Zusammenertrag von Fakten. Abgeglichen mit Praxis also Erfahrung als Fachkompetenz zu beschreiben. Kompetenz unterliegt ständiger Weiterbildung, Anwendung sowie dem Willen der Verbesserung. Wir als Team bilden zusammen eine starke Kompetenz aus mehren Fachbereichen, welche durch hohen Aufwand und damit Kosten für Sie bereit gestellt werden. Diese Eigenschaft verkaufen wir.
Arbeitskraft/ Leistung: Wird zum akuten Zeitpunkt, ungeteilt erbracht, und kann keinem zweiten zu Teil werden. Der Antritt zur Tat sowie der Vor und Nacharbeit zur Bereithaltung sowie der Ausführung zum Hauptteil erfordert Zeit und Ressourcen. Diese Zeit verkaufen wir.
Fahrtkostenpauschale: Die Bereitstellung der Leistung beginnt mit der Anlieferung des Monteurs. Ohne Monteur-keine Leistung. Im besten Falle unterstützt eine geordnete, gepflegte, stabile und breit gefächerte Ausrüstung das Handeln der Ausführenden Kraft. Das Vorhalten vieler Gegenstände mag für den einzelnen unwichtig erscheinen, wo der eine Pappausleger gegen Kakerlaken benötigt und der nächste Akkuschrauber, Lochsäge und Bohrer. Hier erschließt sich ein Mittelwert runtergebrochen auf 12 Monate zur Kostendeckung des Kraftstoffes, der Verschleißteile, Werbungskosten und weiteres im Sinne aller Kunden. Kilometerabrechnungen machen schlicht keinen Sinn, da Steuern, Versicherung, Verschleiß und Kraftstoff ein Grundsätzlicher Kostenfaktor sind. Zudem ist nur die erste Fahrtroute morgens ab Hauptstelle messbar. Die Fahrtkosten werden Pauschal zu jeder Anfahrt berechnet.
Inspektion/ Fachgespräch: Eine Optische Inspektion gefüllt mit Informationen des Kunden, welche ein Problem, eine Ursache, eine Lösung sowie eine Kostenkalkulation zur schnellen Behebung des Problems in kürzester Zeit hervorbringt, ist eine fachliche Leistung aus Kompetenz, Erfahrung und Fachwissen. Diese verkaufen wir Pauschal als Einsatzpauschale bis 60 min pro Termin. Danach gilt der Stundenlohn von 89,00 Euro netto pro Stunde, welcher bei größeren Arbeiten greift.
Arbeiten auf Dächern: Das Arbeiten auf Dächern ist sehr gefährlich! Die Inspektion von Dächern durch Mäusebefälle, Mardern. Vögeln, oder Ratten ist ein ständiger Begleiter der Problem Beseitigung. Das abtöten von Wespennestern, das Anbringen von Gittern oder der Desinfektion ist meist zudem mit dem Öffnen und Verschließen der Dachkonstruktion verbunden. Demnach ist die Durchführung der generellen Arbeit auf Dächern nicht zu verharmlosen. Um den Schutz der Mitarbeiter bei Unfall zu sichern, werden bei Dacharbeiten pro Auftrag (auch mehrfachbesuche) 90,00 Euro netto berechnet. Auch wenn alle unsere Mitarbeiter mit viel Erfahrung Dächer öffnen und schließen um Präparate einzubringen, Diagnosen stellen oder kleinere Zugänge für Tiere verschließen, ist eine Kontrolle / Abnahme nach Auftragsdurchführung durch einen Dachdecker Pflicht. Hier übernehmen wir keine Haftung.
Kunde darf grundsätzlich vom Erfolg einer Schädlingsbekämpfung ausgehen: Die Schädlingsbekämpfung wird als Leistung durch uns als Fachunternehmen ausgeführt, womit Sie als Kunde mit einem sauberen Ergebnis rechnen sollen! Da die Schädlingsbekämpfung grundsätzlich mit Fauna- also Ökosystemen im Bereich Biologie/ Chemie arbeitet, welche in Menschengeschaffene Systeme also Urbane Gebiete übergehen, verschiedenen Randbedingen entstehen. Durch gesetzliche Regelungen ist nicht alles umsetzbar was möglich erscheint. Zudem haben viele Präparate begrenzte Eigenschaften zum Schutz der Umwelt oder der Sicherheit. Das Ausbringen von Präparaten ist stark reguliert, wodurch der Erfolg der Schädlingsbekämpfung beeinflusst werden kann und oder durch mehr Behandlungen ausgeglichen werden muss.
Sicherheit& Gesetz: Die Sicherheit sowie das Gesetzt im Umgang mit gefährlichen, giftigen, sehr giftigen, krebserregenden, bio akkumulierenden, erbgutzschädigenden, brenn oder explosionsgefährdeten Stoffen hat keinen Spielraum um Geld zu sparen. Die Gesundheit sowie Umwelt aller, steht über ein paar Euro mehr im Portemonnai. Wir wenden nur zugelassenen Präparate an, welche nach Befall, Ort, Einsatz, Beschaffenheit des Ortes, Dosierung sowie Formulierung an.
Anzahl Behandlungen zum Erfolg: Der Erfolg zur Tilgung eines Befalls oder Problems kann mehrere Facetten beinhalten. 1. Beseitigung des Befalls temporär, 2. Beseitigung des Befalls permanent. Der Weg zur Lösung temporär oder permanent kann durch Veränderung der Lebensräume oder Entfernung des Organismus durch Abtötung / Umsiedlung erfolgen. Ein Erfolg ist nur durch zusätzliche Kontrollen im Intervall möglich. Einzelbehandlungen geben niemals die Garantie zur Tilgung eines Befalls. Zudem kann Neubefall auftreten, welcher ebenfalls nur messbar durch Kontrollen und Prävention wird. Bei Organismen mit geringer Größe kann die Prävention an Gebäuden unmöglich. Hier eröffnet sich die Möglichkeit zur Prävention durch frühzeitiges Erkennen durch das so genannte „Monitoring“. Einzelbehandlungen können demnach nicht unter Garantie gewährleistet werden. Erfolg ist nicht an eine feste Anzahl an Behandlungen gebunden, sondern an Ort, Beschaffenheit, Umwelt, Wetter und Gesetzlicher Grundlagen neben dem Grundsatz des Möglichen. Somit schließen wir die Gewährleistung auf einen Erfolg grundsätzlich aus.
Wespen: Wespenbekämpfungen verlaufen in den meisten Fällen über einen Einzelbesuch. Sofern das Nest gut lokalisiert und damit auf ca. 1m² „eingegrenzt“ werden kann, ist der Erfolg zur Abtötung in der Regel bei 95 %. Da Wespen immer gut versteckte, vor Witterung geschützte Bereiche zum Nestbau beziehen, sitzen diese meist in Zwischenwänden, Hinter Isolierungen/ Unterspannbahnen im Dach, Hinter Klinkerblendern der Hauswand, in Rolladenkästen, Erdnestern etc. Mit gewählten Formulierungen der Präparate in Gasförmig als Aerosol, Flüssiger Wassersuspension, trockenen Puderpräparat, formstabilem Schaum schaffen wir die Einbringung der Präparate in richtiger Menge zu meist direkt zum Nest. Wenn die Nester direkt getroffen werden, kehrt nach 6-12 h Ruhe ein. Wenn die Nester sehr tief oder schwer erreichbar sind, können nur Eingänge und Innenwandbereiche behandelt werden, was manchmal nicht zur totalen Abtötung ausreicht. Das „Mit tragen“ der Präparate welche an den Heimkehrern haftet, welche zurück ins Nets laufen reicht dann nicht, wodurch die Behandlung 1 bis mehrmals wiederholt werden muss, sofern die komplette Öffnung zur Freilegung der Nester nicht möglich ist. Hier verweisen wir wieder auf die Dacharbeiten. Somit schließen wir die Gewährleistung auf einen Erfolg grundsätzlich aus.
Wir empfehlen die alten Nester nach Abtötung zu entfernen, da die große Ansammlung von Proteinen (woraus Wespen bestehen) zu schimmeln beginnen und Silberfische die Nest-Papyrus Reste ganzjährig fressen und sich damit weiter vermehren ( Futterquellen entfernen ). Aufgrund der Heimkehrer ( Wespen die Unterwegs während der Behandlung sind ) kann die Reinigung und Entfernung erst ein paar Tage später erfolgen. Das erledigen wir gerne für Sie in allen möglichen Bereichen.
Schadnager aller Art: Ratten, Mäuse und andere Nager, Wühlmäuse etc, können über mehrere Maßnahmen Bekämpft werden. Dazu stehen folgenden Maßnahmen zur Verfügung, wobei sich alle in den Gesetzlichen Rahmenbedingungen anders verhalten: Fraßbeköderung Gift, Lebensfalle, Totschlagfalle, Biologische Schädlingsbekämpfung durch anderen Organismus
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Onlineshop
1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen [Einsetzen: DemoShop e.K., Inhaber: Max Muster Demostraße 1, 12345 Demostadt] (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
Hinweis: Bitte tragen Sie nachfolgend die zutreffenden Buttonbeschriftungen ein.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.4 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.
3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
5.5 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
8.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.
8.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.
8.6 Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.
9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
10.3 Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
11.2 Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Republik Österreich] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.3. Vertragssprache ist deutsch.
Hinweis: Bitte beachten Sie nachfolgend, dass der Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ klickbar sein muss
11.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.